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So soll das Pharmaziestudium der Zukunft aussehen

Mehr klinische Pharmazie, zehn Unisemester und eine Option auf Teilzeit im praktischen Jahr: Bundesapothekerkammer, Pharmaziestudierende, Hochschullehrer und andere Interessenvertreter haben sich auf eine gemeinsame Vision verständigt, wie das Pharmaziestudium der Zukunft aussehen soll. Die DAZ konnte bereits einen Blick in das frisch gedruckte Positionspapier werfen, das in Kürze von der BAK-Mitgliederversammlung verabschiedet werden soll.

Welches Rüstzeug brauchen zukünftige Apotheker:innen, um für die Herausforderungen, vor denen der Berufsstand steht, gewappnet zu sein? Diese Frage treibt die Apothekerschaft schon seit Jahren um. Im November 2019 beschloss die Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer (BAK), die Approbationsordnung modernisieren zu wollen – unter anderem mit Vertretern des Bundesverbands der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD), des Verbands der Professoren an Pharmazeutischen Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland, der Apothekengewerkschaft ADEXA und der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft traf man sich daraufhin mehrfach am Runden Tisch, um die Weichen für die Zukunft der apothekerlichen Ausbildung zu stellen.

eicht war es nicht, sich auf einen Nenner zu einigen, doch nun ist es offenbar vollbracht: Der DAZ-Redaktion liegt ein Positionspapier vor, in dem die Beteiligten ihre gemeinsame Vision vom Pharmaziestudium der Zukunft festhalten. 

Künftig zehn Semester an der Uni

Was steckt konkret drin in dem Werk, auf dessen Basis man zusammen mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Approbationsordnung novellieren will? Zum einen sehen die Autor:innen die Notwendigkeit, den universitären Teil der Ausbildung um zwei Semester zu verlängern. Wichtig dabei: Die damit verbundene Erhöhung der Ausbildungskosten dürfe nicht durch Abstriche bei der Betreuungsintensität kompensiert werden. Auch die Zulassungszahlen sollen mindestens konstant gehalten werden, um den ohnehin grassierenden Fachkräftemangel nicht zu verschärfen. Zum anderen gelte es, fächerübergreifende Lehrkonzepte zu entwickeln und darüber hinaus eine interprofessionelle Ausbildung zusammen mit der Medizin zu etablieren.

„In den letzten Jahrzehnten erweiterte sich das Berufsbild des Apothekers“, konstatieren BAK, BPhD und andere. „Er ist nicht mehr nur Arzneimittelexperte, sondern auch Heilberuf mit Fokus auf die Patienten- und Arzneimitteltherapiesicherheit sowie der damit verbundenen evidenzbasierten Therapiebegleitung. Die flächendeckende Etablierung patientenorientierter pharmazeutischer Dienstleistungen wird diese Entwicklungen weiter vorantreiben und stärken. Diesem Wandel des Berufsbilds muss auch die Ausbildung Rechnung tragen.“

Mehr Raum für klinische Pharmazie

Was das genau bedeutet, verrät ein Blick in die von den Beteiligten erarbeitete Fächeraufteilung: Demnach bekommt die klinische Pharmazie deutlich mehr Raum (bisher 6,6 Prozent der Stunden, künftig 14,7 Prozent). Explizit vorgesehen ist dabei auch ein Modul „Pharmazeutische Betreuung“, in dem die Studierenden fit gemacht werden sollen für Medikationsanalyse und -management. Der Pharmakologieanteil an der Zahl der Gesamtstunden steigt leicht von bisher 11,0 Prozent auf ebenfalls 14,7 Prozent. Das Nachsehen hat insbesondere die Chemie: Ihr Anteil soll um satte 10 Prozentpunkte sinken, von bisher 44,5 Prozent auf künftig 34,4 Prozent. Zu berücksichtigen ist dabei allerdings, dass die Zahl der Gesamtstunden von derzeit 3.178 auf 3.906 steigen soll. Unter dem Strich verliert die Chemie also nur 70 Stunden (von 1.414 auf 1.344).

Wissenschaftliche Arbeit statt Wahlpflichtfach

Statt des Wahlpflichtfachs sollen die Studierenden laut Positionspapier künftig im Hauptstudium innerhalb von sechs Monaten eine wissenschaftliche Arbeit anfertigen, deren Abschlussnote zum gleichen Teil in die Bewertung der Leistung des Zweiten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung einfließt wie die einzelnen Noten der mündlichen Prüfungen.

Was die Benotung betrifft, ist im Papier zudem vorgesehen, dass künftig die erbrachten Studienleistungen in den jeweiligen Modulen mit in die Einzelnoten der entsprechenden Prüfungsfächer im Ersten und Zweiten Abschnitt einfließen. „Damit wird die Studienleistung über die gesamte Zeit des Studiums berücksichtigt und führt zu einer gerechteren Beurteilung in der Endnote.“ Darüber hinaus sollen die Einzelnoten der Prüfungsfächer in den Prüfungszeugnissen der jeweiligen Abschnitte der Pharmazeutischen Prüfung aufgeführt werden und nicht mehr nur die Durchschnittsnote.

Praktisches Jahr in Teilzeit

Auch den praktischen Teil der Ausbildung wollen die Autoren anfassen: Während die Famulatur von acht auf vier Wochen verkürzt werden soll – es bleibt dabei, dass die Hälfte der Zeit in einer öffentlichen Apotheke Pflicht ist –, soll es möglich werden, das praktische Jahr in Teilzeit zu absolvieren. „Der Mindestumfang soll dabei 50 Prozent Teilzeittätigkeit bezogen auf die tarifliche Arbeitszeit nicht unterschreiten, um eine hinreichende Berufspraxis innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu ermöglichen“, heißt es. Die Gesamtdauer verlängert sich demnach entsprechend.

Einheitliche Approbation, kein Bachelor-Master-System

Vom Tisch ist die Idee, schon während des Studiums inhaltliche Schwerpunkte zu setzen. „Die Einheitlichkeit der Approbation muss erhalten bleiben, so dass der Apotheker seinen Beruf in allen pharmazeutischen Tätigkeitsbereichen ausüben kann“, heißt es im Positionspapier. Zudem soll es dabei bleiben, dass die Prüfung nach dem Grundstudium schriftlich erfolgt, die Prüfungen nach dem zweiten und dritten Ausbildungsabschnitt hingegen mündlich.

Auch dem Bachelor-Master-System erteilen die Autoren des Positionspapiers eine klare Absage. „Der Staatsexamensstudiengang Pharmazie sichert die bundesweit einheitliche Ausbildung mit hohen Qualitätsstandards, insbesondere für die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen“, schreiben sie. „Bachelor- und Master-Studiengänge werden dem Ziel der Einheitlichkeit der Ausbildung nicht gerecht und führen zu uneinheitlichen und eingeschränkten Berufsbildern. Die breite pharmazeutische, naturwissenschaftliche und medizinische Ausbildung ist jedoch die Basis für die spätere Berufsausübung in allen pharmazeutischen Tätigkeitsbereichen, die nicht eingeschränkt werden darf.“

Das Papier wurde am vergangenen Freitag an die Mitgliedsorganisationen der BAK sowie nachrichtlich an die Landesapothekerverbände und -vereine versandt und soll am 10. Mai bei der BAK-Mitgliederversammlung diskutiert und beschlossen werden.

Christina Grünberg, Berlin

Christina Grünberg (gbg) startete ihre journalistische Karriere bereits während der Schulzeit beim Axel-Springer-Verlag. Als freie Mitarbeiterin schrieb sie insgesamt vier Jahre regelmäßig für die Zeitschrift „Sport Bild“, bevorzugt über ihre Lieblingssportart Handball. Das Pharmaziestudium absolvierte sie in Kiel und Münster. Nach Erhalt der Approbation im Jahr 2013 arbeitete sie knapp zwei Jahre in öffentlichen Apotheken, bevor sie 2015 ihr Volontariat bei der „Pharmazeutischen Zeitung“ begann. Einige gesundheitspolitische Zwischenstationen später, unter anderem beim „Ärztenachrichtendienst“ und der „Presseagentur Gesundheit“, widmet sie sich jetzt bei DAZ.online wieder zwei von drei ihrer großen Leidenschaften – Pharmazie und die apothekerliche Berufspolitik.